Leichtkrafträder (A1)

Der A1-Führerschein ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern mit bis zu 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 kW.
Er berechtigt außerdem zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern.

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre

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